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Dentallabor Keller

Dieter Keller
Ringstraße 21
24114 Kiel

Kontakt

Telefon: +49 431 2108138
Telefax: +49 431 565834
E-Mail: dk@dentallaborkeller.de

Zuständige Kammer

Handwerkskammer Lübeck
Betriebsnummer 2121079871

Berufsbezeichnung: Zahntechnikermeister

Umsatzsteuer-ID. 67 258 911 308

 

Haftungsausschluss

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks vom 12. Januar 2015 (Bundesanzeiger vom 14. Januar 2015)

 

1 Allgemeines

Der VDZI empfiehlt den Betrieben seiner Mitgliedsinnungen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden. Es steht den Betrieben frei, abweichende Regelungen zu treffen. Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechnikers ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.

 

2 Preise

2.1 Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu dem am Tage der Lieferung laut individueller Preisliste des Labors gültigen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 2.2 Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige individuelle Preisliste des Labors. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10% werden vom Autraggeber ohne vorherige Rücksprache anerkannt. Bei Erhöhungen über 10% Prozent erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien ( z.B. Zähne, Edelmetall u.a.) verändern den Kostenvoranschlag in jedem Fall.

 

3 Lieferzeit

Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Aufraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragsnehmers oder der von ihm vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

 

4 Versand

4.1 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

5 Haftung

5.1 Der Auftraggeber hat die sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderllichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu  stellen. Bei Paßungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung. 5.2 Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung  herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. 5.3 Schadensersatzansprüche sin ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

6 Arbeitsunterlagen

Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung.Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesand werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

 

7 Material-und Zubehörteilstellung

Vom Auftraggeber angelieferte Materialien ( Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile ( Fertigteile, z.B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge auf Grund fehlerhafter vom Auftraggaber angelieferter Materialien und Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

 

8 Zahlung

8.1 Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10-14 Tagen nach Rechnungseingang. ( Anm. Dieter Keller Dentallabor Keller in Kiel: Alle Rechnungen des laufenden Monats werden zum Monatsende in einer Kontoaufstellung zusammengefasst. Für diese Monats-Konto-Aufstellung gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen ab dem Aufstellungsdatum). Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5% Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB ) bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher beteiligt sind (§ 288 Abs.1 BGB ), bzw. 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ( §247 BGB ) bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind ( § 288 Abs. 2 BGB ), berechnet werden. 8.2 Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

9 Eigentumsvorbehalt

9.1 An sämtlichen gelieferten Arbeitenwird das das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung. 9.2 Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs-oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.

 

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Sitz des Laboratoriums. 10.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Laboratoriums, sofern a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahens geltend gemacht werden.

 

 

 

 

 

 

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